|
Nachfolgend ein paar Aussagen von Experten zum aktuellen Thema Kampfhunde und Rassenlisten!
Auszugsweise:
Stellungnahme der Bundestierärztekammer zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG): Die Unterteilung von Hunderassen in Kategorien, wie z.B. Kampfhunderassen“ ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen falsch und sollte deshalb nicht angewandt werden. Ein Hund kann erst in der Hand eines Menschen zur Gefahr werden, wenn er auf Menschen oder Tiere abgerichtet wird und/oder durch Erziehungsfehler keine Unterordnung und normales Sozialverhalten erlernt.“ (S. 2, Mitte)
1.Entschließung der Hauptversammlung des 22. Deutschen Tierärztetages am 24.03.2000 in Würzburg: „Die Beurteilung der „Gefährlichkeit“ von Hunden ist von Rassen unabhängig und muss deshalb nach rasseneutralen Kriterien erfolgen.
„Aufstand der Tierärzte“ aus Spiegel vom 20.08.2001 (Nr. 34, S. 144): „Nach Ansicht der US-Forscher ist es „wissenschaftlich unmöglich“, zwischen friedlichen und aggressiven Hundezüchtungen zu unterscheiden.“
Schreiben Frau Dr. Dorit Feddersen Petersen vom 02.01.2001 an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts: „Es gibt keine „gefährlichen Hunderassen“, (weder nach Beißvorfällen noch wissenschaftlichen Erkenntnissen – ethologisch, tierzüchterisch, molekulargenetisch - folgen diese Benennungen seriösen, nachvollziehbaren Kriterien) – es gibt gefährliche Hundeindividuen.“
Schreiben Frau Dr. Helga Eichelberg vom 08.11.2000 an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts: „Aus zoologischer Sicht weise ich noch einmal darauf hin, dass allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes keinerlei Aussagen über seine individuelle Gefährlichkeit zulässt.“
Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Gesetzgebung betr. Gefährliche Hunde“ des Bundesamtes für Veterinärwesen (Schweiz) vom 21.12.2000: „Die Arbeitsgruppe rät davon ab: auf bestimmte Hunderassen bezogene Restriktionen anzuordnen (S. 1). Keine wissenschaftlichen Studien haben bisher bewiesen, dass gewisse Rassen ein höheres Aggressionspotential als andere zeigen.“
Frau Prof. Dr. Irene Stur (Uni Wien): Gutachten zur Änderung des Steiermärkischen Tierschutzgesetzes vom 26.01.1993 und der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26.06.1993 mit der Hunde bestimmter Rassen als besonders gefährlich definiert wurden: „Von Hunden ausgehende Gefahren für die Sicherheit von Menschen oder Tieren sind unabhängig von der Rassezugehörigkeit und somit ist es nicht möglich per Verordnung Rassen zu bestimmen, von denen eine besondere Gefährlichkeit ausgeht.“
Schreiben Frau Dr. Barbara Schöning (Vorsitzende Tierärztekammer Hamburg) vom 01.07.2002 an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: „.. wurden von mir keine Rassen genannt, an denen derartige Zuchtlinien mit negativen Verhaltskomponenten festgestellt/untersucht worden waren. Hierbei würden dann nämlich mehrheitlich in entsprechenden Verordnungen nicht-gelistete Rassen genannt werden müssen. ..dass von jedem Hund bei falscher Haltung bzw. Unkenntnis des Halters ein Gefahrenpotential ausgehen kann (siehe auch Darstellung der deutschen Tierärzte anläßlich des Deutschen Tierärztetages 2000). Insgesamt lehne ich aus wissenschaftlich-fachlichen Aspekten heraus eine Unterteilung in „gefährliche Rassen“ und „ungefährliche Rassen“ ab.“
Auszüge aus Expertenanhörung/Wortprotokoll Abgeordnetenhaus Berlin, Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, 14. Wahlperiode, 19. Sitzung vom 22.03.2001:
Herr Dr. Bob (Vertreter Tierärztekammer Berlin) „Genauso unstreitig ist es aber auch, dass sich die besondere Gefährlichkeit eines Hundes eben nicht aus einer Rassezugehörigkeit ableiten lässt... Es widerspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft, den gefährlichen Hund nach Rasse, Größe oder Gewicht definieren zu wollen.“ (S. 6) „Sind Sie gefährlich, weil sie einer bestimmten Rasse angehören? Das ist einfach Stand der Wissenschaft, und das muss man bitte auch, wenn man Experten fragt, akzeptieren und nicht immer laufend neu hinterfragen oder infrage stellen: Sie sind es nicht, weil sie einer bestimmten Rasse angehören, sondern sie sind es, weil Gefährlichkeit abhängig ist von der Aufzucht, von den Haltungsbedingungen und vom Halter selbst.“ (S. 37). „Der Staff Bull ist überhaupt nicht auffällig. Aber man hat ihn erst einmal auf die Liste gesetzt, weil das eine ganz arme Rasse ist. Er hat nämlich zwei Namen in seinem Namen vereint. Er hat die Begriffe taffordshire und Bullterrier in seinem Namen. Damit muss er offensichtlich doppelt gefährlich sein.“
Herr Prof. Dr. Distl (Tierärztliche Hochschule Hannover): „.. es gibt hierzu eine einhellige Meinung in der Wissenschaft: Es ist nicht möglich, Hunde molekulargenetisch zu differenzieren,...“ (S. 7) „Nach unserer Meinung sollte man es nicht auf Rassen beziehen sondern generell“ (S. 8).
Herr Maciejewski (Arbeitskreis der diensthundeführenden Behörden des Bundes (Zoll, Grenzschutz, Bundeswehr) und der Länder (16 Länderpolizeien): „Die Auflistung der Hunderassen ist fachlich nicht haltbar. Übereinstimmende Auffassung aller unabhängigen kompetenten Wissenschaftler und Fachpraktiker ist, dass es keine übersteigert gefährlichen Hunderassen gibt.“ (S. 12) Wenn Sie es mir jetzt noch gestatten – weil es eine große Relevanz hat – das Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Anm. des Unterzeichners: BVerwG vom 19.01.2000 – 11 C 8.99 ) anzusprechen...Die Beurteilung der Gefährlichkeit wird von allen Fachwissenschaftlern und Fachpraktikern abgelehnt. Wenn in der Rechtsprechung wenige Gerichte eine andere Auffassung vertreten, liegt entweder eine selektive Auswahl oder eine Verkürzung oder Fehlinterpretation von Fachtexten zu Grunde...Wenn entgegen einvernehmlicher kompetenter fachlicher Auffassung trotzdem nur Halter bestimmter Rassen mit Pflichten belastet werden, verstößt dies meines Erachtens gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz.“ (S. 14). Zu den Rasselisten: Ich glaube, dass ich dazu nicht mehr viel sagen muss. Das ist unisono die Auffassung aller Experten, die Rang und Namen haben und halbwegs kompetent sind. Damit werden wahrscheinlich alle Gesetz- und Verordnungsgeber Schiffbruch erleiden.“
Auszüge aus Landtag Nordrhein - Westfalen, Ausschussprotokoll Nr. 13/562, 13. Wahlperiode, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, 22. Sitzung vom 19.04.2002:
Herr Maciejewski (Arbeitskreis der diensthundeführenden Behörden des Bundes (Zoll, Grenzschutz, Bundeswehr) und der Länder (16 Länderpolizeien): „.. dass es fachlich nicht vertretbar ist, die gesteigerte Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rasse zu verbinden. Ebenso ist es aus unserer fachpraktischen Erfahrung nicht haltbar, dass die gesteigerte Gefährlichkeit an der Größe oder dem Gewicht von Hunden gemessen wird.“ (S. 31) „Ich habe in der Wissenschaft keinen Beleg gefunden, der diese Rassetheorie bzw. die Größen-/Gewichtstheorie stützt.“ (S. 33) Anmerkung der Redaktion: Herr Maciejewski ist mittlerweile entlassen worden - weil er gegen die Rasselisten war - so geht man in der BRD mit Kritikern um!
Frau Dr. Mechthild Fecke-Peitz (Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Sprecherin des Bundesverbandes praktischer Tierärzte): „Wir sind sehr enttäuscht, dass die Rasselisten trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder in diesem Gesetz erscheinen. Wir denken ebenso wie Herr Maciejewski es bereits ausgeführt hat: Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht an Rassen festzumachen.“ (S. 34).
Herr Dr. Rolf Brahm (Vizepräsident der Tierärztekammer Westfalen – Lippe): „Man sagt gelegentlich: 100 Tierärzte – 100 verschiedene Meinungen. Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn noch nie ein so hohes Maß an Übereinkommen unter Tierärzten festgestellt wie bei der Aussage, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Zugehörigkeit zur Rasse auszumachen ist. Sie ist ein ganz individuelles Merkmal einzelner Hunde.“ (S. 34)
Herr Bernhard Meyer (Präsident Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.): „Seit Jahren werden alle Wissenschaftler immer wieder aufgefordert, Stellung zu nehmen zum Thema Kampfhunderassen. Völlig einvernehmlich werden immerzu Stellungnahmen abgegeben, die eindeutig belegen, dass es keine Kampfhunderassen gibt. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist ein individuelles, von der Rasse unabhängiges Merkmal, darin stimmen Ethologen, Zoologen und Veterinärmediziner überein.... Das Thema ist eindeutig wissenschaftlich beleuchtet und es gibt einvernehmliche Stellungnahmen.“ (S. 40)
Herr Harald Wiegand: „Sämtliche ernst zu nehmenden Experten lehnen diesen praktizierten Irrsinn aus gutem Grunde ab, denn es ist nicht nur ein Betrug an zahlreichen Hundehaltern, sondern es ist auch ein Betrug an der Öffentlichkeit.“ (S. 41).
Frau Dr. Dorit Urd. Feddersen Petersen – Schriftliche Stellungnahme 18.09.2002 zum Nds. HundeG vom 18.09.2002: „Diesbezügliche Untersuchungen verweisen immer noch darauf, eine von Hunden ausgehende Gefahr rasseneutral zu begründen... Auch statistisch gibt es keinerlei Begründung der geforderten Ungleichbehandlung von Individuen bestimmter Rassezugehörigkeit (s.o.) und ihrer Halter.“ (S.3) „Solche Listen sind abzulehnen, da sie der wissenschaftlichen Untermauerung entbehren.“ (S. 4) „Somit sind Rasselisten zu streichen. Sie haben sich eindeutig nicht bewährt im Rahmen der Gefahrenprävention, vielmehr einer gefährdenden und gefährlichen Hysterie und Hundefeindlichkeit den Weg bereitet.“ (S.5).
Herr Prof. Dr. Wolfram Hamann – Gutachten: „Der gebotene Rückgriff auf die einschlägigen außerjuristischen Erkenntnisquellen zeigt klar, dass keine der in der Fragestellung erwähnten Hunderassen (bzw. Gruppen) a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale gesteigert aggressiv oder gefährlich ist.“
Frau Dr. Dorit Urd. Feddersen Petersen: Gutachten über Staffordshire Bullterrier vom 20.05.2002: „Aus Sicht der Ethologie gibt es keine „Kampfhunderassen“ oder „Gefährlichen Rassen“ „Die Rassenindices sind irreführend und entbehren der wissenschaftlichen bzw. statistischen Grundlage“ (S. 2) „Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ansatz bei der vermeintlich „gefährlichen Rasse“ falsch ist. Dieses verdeutlicht der Staffordshire Bullterrier par exzellence: Er fehlt in objektiv erhobenen, validierbaren Beißstatistiken, er fiel durch besondere Verträglichkeit bei unseren Wesenstests auf, er wird in der kynologischen und „gehobenen“ kynologischen Literatur als kleiner Begleit- und Familienhund genannt – und seine Besitzer stammen nach unseren Erhebungen genau aus diesem Bereich. Der Staffordshire Bullterrier zeigte – so sein pauschalierend geantwortet – keinerlei Belege dafür, dass er als unwiderlegbar gefährlich einzustufen wäre- Diese Pauschalierung mutet vielmehr abenteuerlich falsch an“ (S. 11/12).
Herr Thomas Baumann (Leiter der Ausbildung an der Polizeihundeschule Sachsen; deutscher Vertreter in einer INTERPOL-Expertenkommission für das europäische Diensthundewesen; Autor des Buches „Neue Wege der Polizeihundeausbildung“) führt in seinem neuesten Buch „..damit wir uns verstehen - Die Erziehung des Familienhundes“ ; Baumann-Mühle-Verlag, 2. Aufl., ISBN 3-00-0061 73-8, aus:
„Rassespezifische Gefährlichkeit Das Festlegen beziehungsweise Unterstellen der Gefährlichkeit eines Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Alles andere, insbesondere die derzeit aktuelle Rassendiskriminierung ist Willkür.“ „Die Verantwortungsträger einiger weniger Bundesländer gleichen hektischen Revolverhelden, die bei jeder Bedrohung sofort wild um sich schießen. Dementsprechend sieht auch das Trefferbild der Schützen aus. Völlig unbeteiligte und durchaus friedliche Hunderassen sowie deren Halter wurden und werden immer noch gejagt und geächtet. Spontan verordnete Zucht-, Haltungs- und Importverbote für annähernd 20 Hunderassen, die mit einem sogenannten Kampfhundestatus belegt wurden, führten zu einer Rechtswillkür, wie sie eindeutiger nicht formuliert werden konnte. Betrachten wir beispielsweise den Staffordshire-Bullterrier, die Bordaux-Dogge, den Mastiff oder den Fila-Brasileiro. Keine dieser und die Mehrzahl der weiteren verbotenen Hunderassen sind in den vergangenen Jahren durch aggressive Entgleisungen so negativ aufgefallen, wie eine ganze Reihe populärer Familienhunderassen, die kurioserweise niemand in Frage stellt.“ (S. 226) „Dabei interessieren sich die Kampfhunde-Propagandisten und Hundehasser keinesfalls für Fakten aus anderen Ländern. Dass beispielsweise in den USA der American Staffordshire Terrier häufig wegen seiner Friedfertigkeit in der Behindertentherapie eingesetzt wird, zeigt einmal mehr die Absurdität unserer Gesetze.“ (S. 227/228). „Eine Rasse generell als gefährlichen Kampfhund zu bezeichnen, gleicht dem bemerkenswerten Zitat einer Hundehalterin, dass „nun wohl jeder Mann ein Kinderschänder, jeder Ausländer ein Krimineller und jeder Politiker ein Spendenbetrüger“ sei.“ (S. 228). „Ich kenne jedoch keine einzige Hunderasse, der in ihrer Ganzheit übersteigertes Aggressionsverhalten angelastet werden kann.“ (S. 237) „Rasseverbotslisten sind nicht nur als ungeeignete Maßname anzusehen, Rasseverbotslisten sind genau genommen ungerechtfertigte illkürmaßnahmen.“ (S. 238)
Beweis: Sachverständiges Zeugnis des Herrn Thomas Baumann, Talstr.42, 01723 Helbigsdorf.
Die Gutachten stelle ich Ihnen auf Anforderung selbstverständlich gern zur Verfügung. Als Sachverständige werden benannt:
1.Frau Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik, Veterinärmedizinische Universität, Veterinärplatz 1, A 12 10 Wien. 2.Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde, Institut für Haustierkunde der Christian Albrecht Universität Kiel, Olshausenstr. 40, 24118 Kiel. 3.Frau Dr. Helga Eichelberg, Zoologisches Institut der Universität Bonn, Poppelsdorfer Schloß, Bonn oder Mozartstr. 13, 53 919 Weilerswist. 4.Herr Prof. Dr. Otmar Distl, Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover. 5.Herr Prof. Dr. Hansjoachim Hackbart, Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover. 6.Herr Polizeihauptkommissars Alfred Macijewski, Sprecher Arbeitskreis Diensthunde haltende Behörden des Bundes (Grenzschutz, Bundeswehr, Zoll) und der 16. Länder sowie Leiter Landespolizeischule für Diensthundeführer, Lipstädter Weg 26, 33 758 Schloß Holte-Stukenbrock. 7.Frau Dr. Willa Bohnet, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover. 8.Frau Dr. med. vet. Doris Becker (Stv. Vors. LTK Hessen), Fritz-Erler-Str. 15, 34270 Schauenburg-Breitenbach. 9.Frau Dr. med. vet. Barbara Schöning (Vorsitzende LTK Hamburg), Lagerstr. 36, 20357 Hamburg.
Dieser Text ist ein Auszug vom Newsletter der Homepage Maulkorbzwang vom 26.05.2004
|